Beendigungszeitraum Finanzierung Ausbildungsverlängerungen
Prüfungszyklus Winter 2023/2024
Die für den Prüfungszyklus Winter 2023/2024 angewandte Verwaltungspraxis der Finanzierung der Ausbildungsverlängerung von Auszubildenden aufgrund des Nichtbestehens der staatlichen Abschlussprüfung bis zum Tag der Wiederholungsprüfung wird rückwirkend abgeändert. Die Finanzierung der Ausbildungsverlängerung wird bis zum Tag der Ausstellung des Zeugnisses erfolgen.
Hierfür reichen Sie uns bitte unter dem "Stichwort: Nachzahlung Ausgleichfinanzierung Wiederholungsprüfung Prüfungszyklus Winter 2023/2024" einen formlosen Antrag per E-Mail an unsere bekannte Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ein. Als Nachweis ist das Zeugnis der betroffenen Person aus dem sich der Name der/des Auszubildenden sowie das Ausstellungsdatum und die Unterschrift der Prüfungsbehörde ergibt, als pdf der E-Mail anzufügen. Anträge auf Nachzahlung der Ausgleichszuweisungen durch den Träger der praktischen Ausbildung für den Prüfungszyklus Winter 2023/2024 sollten bis möglichst 31. August 2024 gestellt werden. Wir werden Ihren Antrag im laufenden Verfahren bearbeiten. Für die betroffenen Pflegeschulen ist kein separater Antrag notwendig. Hier ermittelt der SAFP eigenständig die Nachzahlungen für den Prüfungszyklus Winter 2023/2024, wenn der Träger der praktischen Ausbildungen für den Auszubildenden einen entsprechenden Antrag stellt. Im Übrigen verbleibt es für die Pflegeschulen bei der Regelung, wie im Schreiben vom 06. Februar 2024 mitgeteilt.
Anzahl der begonnenen Ausbildungsverhältnisse zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann im Freistaat Sachsen in den Jahren 2022 und 2023
Ausbildungsverhältnisse gesamt:
September 2022: 2944 Auszubildende
März 2023: 266 Auszubildende
September 2023: 2805 Auszubildende