Sächsisches Transparenzgesetz
Ab 1. Januar 2023 hat jede Person einen Anspruch auf Veröffentlichung der in § 8 Sächsisches Transparenzgesetz genannten Informationen und auf Antrag Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt.
Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 Sächsisches Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Der Sächsische Ausbildungsfonds Pflegeberufe bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland ist eine transparenzpflichtige Stelle.
Sie können das Sächsische Transparenzgesetz hier online lesen.